EIN HAUS MIT CHARAKTER

Lange Zeit des Jahres verbringen Mitglieder der Eigentümerfamilie selbst im Haus Seebär. Deswegen möchten wir, dass unsere Gäste sich hier genauso wohl fühlen wie wir.

AUS LIEBE ZUM DETAIL

Ein Urlaub bei uns kann Ihnen nicht den Komfort eines Fünf-Sterne-Hotels oder auch eines modernen Serviced Apartments bieten. Und doch so viel mehr.

DAS ERWARTET SIE BEI UNS

Eine nicht ganz vollständige Liste von Dingen, die einen Aufenthalt im Haus Seebär zu etwas ganz Besonderem machen.

Regenschirme auf's Haus

Es gibt kein schlechtes Wetter – nur falsche Kleidung: darum finden Sie im Erdgeschoss-Flurbereich einen Ständer mit Regenschirmen für alle Fälle. Diese sind zu Ihrer freien Verfügung. Bitte nach Gebrauch nur wieder zurückstellen, damit auch andere nicht im Regen stehen.

Einfach mal baden gehen

Unsere Gäste erhalten 50% Rabatt auf den Besuch in der nur ca. zehn Gehminuten entfernten Ostseetherme. Dazu verhilft die entsprechende Rabattkarte, die Sie in der Ferienwohnung finden. Karte weg? Melden Sie sich bei unserem Vermittlungspartner, er besorgt Ihnen eine neue.

Insider-Tipps zum Inselleben

Sowohl unser Vermittlungspartner Ferienwohnungen am Dünenstrand Usedom als auch wir selbst geben Ihnen gern Infos an die Hand, wo Sie gut essen können, wohin es sich lohnt, einen Ausflug zu unternehmen und auf welche Eigenarten des Insellebens Sie vorbereitet sein sollten.

Persönliche Atmosphäre

Haus Seebär wird nicht nur von den Eigentümern selbst bewohnt – Sie finden auch überall im Haus verstreut Bilder und Gegenstände aus der Geschichte der Familie und des Hauses. So unter anderem auch ein uraltes Portraitfoto des original Seebären, der einst als Strandfischer in Ahlbeck das Haus erbaute.

Interessiert an ein paar schönen Tagen in unseren Ferienwohnungen?

DIE HAUSORDNUNG

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner und Feriengäste des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner (inklusive Gäste in den Ferienwohnungen). Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Lärm: Jeder Bewohner, jede Bewohnerin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geboten. Radios, Fernseher, CD-Player und andere Schallquellen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Bewohner rechtzeitig informiert werden. Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13 Uhr bis 15 Uhr) und zwischen 19 Uhr 8 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden. Kinder: Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht auf dem Dachboden, in der Garage oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Kinder dürfen auf dem Hof des Hauses spielen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für andere Bewohner, Gäste oder Schädigung der Anlage führt. Die Eltern und auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird. Sicherheit: Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden. Das Grillen mit Holzkohle ist nicht gestattet, es sei denn, ein speziell dafür vorgesehener Platz gehört zu einer von einer Partei bewohnten und genutzten Fläche. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in den Wohnungen, in Kammern, dem Abstellschuppen oder auf dem Dachspeicher ist untersagt. Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen, der Hausmeisterdienst und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Feriengäste haben beim Check-Out aus den Ferienwohnungen sämtliche Fenster zu verschließen sowie Wasserhähne abzustellen. Reinigung: Wohnung, Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Gemeinde gesondert zu entsorgen. Blumenbretter und Blumenkästen sind auf den Fensterbänken oder vor den Fenstersimsen nicht gestattet. Lüften: Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster (nicht nur „kippen“). Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden. Fahrzeuge: Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist für Feriengäste nur auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen, für andere Bewohner – sofern schriftlich vereinbart – in und vor der Garage und sowie im Carport gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. Beim Befahren der Carporteinfahrten und Stellplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Das Abstellen von Fahrrädern ist nur im Fahrradschuppen oder in bereitgestellten Fahrradständern gestattet. Haustiere: Art und Umfang der Haltung von Haustieren seitens der Bewohner regeln die individuellen Verträge. Feriengästen ist das Mitbringen von Haustieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ferienwohnungsverwaltung in Abstimmung mit dem Vermieter erlaubt. Bei von Besuchern kurzzeitig mitgebrachten Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.

HILFREICHE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN FÜR IHREN AUFENTHALT

Die nachfolgenden Informationen erhalten Sie in der Regel auch ausgedruckt als Teil Ihrer persönlichen Gästemappe oder Sie finden Sie in der entsprechenden Ferienwohnung vor. Sollte dies jedoch einmal nicht der Fall sein, können Sie sie hier bequem herunterladen.

Allgemeines Infoblatt

Hinweise zur Abfallentsorgung, Abreise, Fenstern, Hauswirtschaftsutensilien, Internet/WLAN, Parken usw.

FeWo #4 – TV-Senderliste

Die Ferienwohnung #4 ist mit einem Full-HD-Fernsehgerät nebst HD+ Empfang ausgestattet. Daher sind hier Umfang und Reihenfolge der Fernsehsender anders als in den übrigen Wohnungen. Eine separate Liste gibt daher Auskunft über die Zuordnung der Sender auf der Fernbedienung.

Notfalladressen

Ihr erster Ansprechpartner bei einem auftretenden Mangel oder Schaden ist die Ferienwohnungsverwaltung. Überdies finden Sie hier jedoch die Adressen und Rufnummern von Handwerkern und Notdiensten, die mit den Gegebenheiten im Haus Seebär vertraut sind.

FeWo #2 – Smarter Heizkörper-Thermostat

Der Heizkörper in der Ferienwohnung #2 wird aus Energiespargründen mittels eines smarten Thermostats gesteuert. Die Bedienungsanleitung findet sich sowohl im Appartement als auch hier zum Download.

SIE HABEN NOCH EINE (AN)FRAGE?

Cookie Consent mit Real Cookie Banner